Das Verwaltungsgericht Münster hat die Klage der Nachbarn abgewiesen: Das Jugendorchester darf die ehemalige Kardinal-von-Galen-Grundschule damit für Proben und Konzerte nutzen. In der gestern veröffentlichten Begründung sieht der Richter die von der Stadt erteilte Baugenehmigung als rechtens an. 

Von Axel Roll

 

WN Bericht vom 10.05.2016


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